INSOLVENZ in ENGLAND    
Insolvenz England Restschuldbefreiung in 12 Monaten



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Insolvenz England mit Restschuldbefreiung

Insolvenz in England: legaler Neustart in nur 12 Monaten

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Insolvenz England Restschuldbefreiung in 12 MonatenDas englische Insolvenzrecht sieht eine Restschuldbefreiung spätestens nach 12 Monaten vor! Grundlage für die Restschuldbefreiung nach einer Insolvenz in England bildet die EU-Rechtsprechung und das BGH-Urteil vom 18. 9. 2001, mit dem Aktenzeichen: IX ZB 51 / 00. Die Insolvenzverfahren sollten einander entsprechen. Der Leitsatz des BGH-Beschlusses lautet:

Wenn sich ein deutscher Staatsangehöriger ins Ausland begibt und sich dort einem Verfahren zur Restschuldbefreiung unterwirft, welches den Regelungen der deutschen InsO, insbesondere in Bezug auf die Vermögensverwertung, grundsätzlich entspricht, so ist eine dort erteilte Restschuldbefreiung auch im Inland anzuerkennen. Die im Ausland ( hier: England ) geltenden Fristen zur Erlangung der Restschuldbefreiung müssen nicht den relativ langen Fristen der deutschen InsO entsprechen. BGH, Beschluß vom 18. 9. 2001 - IX ZB 51 / 00

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Insolvenz in England
Bis zu 9 Jahre kann es in Deutschland dauern, bis Gläubiger bei einer Insolvenz keine Ansprüche mehr geltend machen können – für die Betroffenen ein lähmender Zustand, unter dem nicht selten die ganze Familie leidet. Ganz klar, dass man sich da nach interessanten Alternativen umschaut. Und die gibt es mit der Insolvenz in England tatsächlich. Mit dem entsprechenden Know-how sind Sie garantiert binnen eines Jahres von allen Restschulden befreit – und zwar völlig legal.

Schwarze Schafe
Wie in vielen Bereichen auch reichen jedoch eine Handvoll unseriöse Akteure, um den Ruf einer ganzen Branche zu beschädigen. Trittbrettfahrer ohne das nötige Praxiswissen haben sich des Themas bemächtigt und wecken die Illusion, für einen Bruchteil des angemessenen Preises identische Leistungen erbringen zu können – die Enttäuschung ist vorprogrammiert. Kein Wunder also, dass man in Artikeln, Beiträgen und Foren immer häufiger von Betrug und unhaltbaren Versprechungen liest. Zudem melden sich in den einschlägigen Foren zahlreiche Pseudo-Experten zu Wort, deren Kommentare und Äußerungen auf wenig Kenntnis von der Materie und eine mangelnde Vertrautheit mit dem englischen Rechtssystem schließen lassen.

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Es ist höchste Zeit, Klartext zu reden. Damit Sie sich nicht mehr auf das leicht manipulierbare Stimmungsbild im Internet verlassen müssen, sondern endlich Fakten hören, veranstaltet STULPNER ab sofort in Deutschland regelmäßig Seminare zur „Insolvenz in England“. Hier hören Sie von Fachleuten – darunter auf dieses Thema spezialisierte Rechtsanwälte und unserem Senior Consultant aus England, mit 6 Jahren Erfahrung einer der kompetentesten und erfahrensten Experten auf diesem Gebiet – was wirklich Sache ist. Schluss mit den Klischees und dem Halbwissen – es wird Zeit, dass Fakten sprechen. In wenigen Stunden erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um eine wohlüberlegte Entscheidung zu fällen: Ist die Insolvenz in England eine Option für mich oder nicht? Wenn ja, können Sie nach dem Seminar auch einschätzen, ob Sie sich zutrauen, die entscheidenden Schritte selbst zu gehen, oder ob Sie auf die Erfolgsgarantie von STULPNER vertrauen und sich bei dieser einmaligen Chance von wirklichen Experten begleiten und beraten lassen. So oder so gehen Sie mit dem Seminar einen ersten, risikofreien Schritt in ein neues, schuldenfreies Leben.

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